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Farm der Tiere und das Paritätsgesetz in Thüringen

Das Paritätsgesetz in Thüringen wurde für verfassungswidrig erklärt.

Irritierend ist, dass „zufällig“ beide weiblichen RichterInnen (Renate Licht, Elke Heßelmann) keine Verfassungswidrigkeit der sexistischen Regeln für die Listenaufstellung der Parteien erkennen konnten bzw. wohl eher wollten.
Hier entsteht der Eindruck, dass sie beide nicht in der Lage sind, objektiv und gemäß der Verfassung zu urteilen, wenn sie persönlich betroffen sind, bzw. dass die DGB-Funktionärin Licht ggf. sogar eigene politische Wünsche über verfassungsrechtliche Realitäten stellt. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hier um Quotenfrauen handeln könnte.

Aber wie dem auch sei, die „tageszeitung“ und Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind der Auffassung, dass man auch anders hätte urteilen können, hätte man die Verfassung anders „interpretiert:“

Natürlich ist es Aufgabe von Verfassungsrichtern, die Verfassung richtig auszulegen. Aber wenn dort eben steht „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“, dann kann man daraus eben nicht ableiten, dass Frauen bei innerparteilichen Wahlen Vorrechte haben dürfen.

Man sieht hier leider, dass für ÖRR und linke Parteien der Zweck die Mittel heiligt – und wenn nötig, dann sollen eindeutige Verfassungstexte einfach „anders interpretiert“ werden. Parallelen zu Orwells „Farm der Tiere“, wo die Verfassung nachträglich von den Schweinen „anders interpretiert“ wird, sind leider nicht zufällig. Wenn es nach linken Journalisten geht, sollen Frauen einfach noch etwas gleicher als gleich sein: