Es gibt keine unbezahlte Care-Arbeit!

Alle paar Wochen beglückt mich der Journalismus mit (noch) einem Artikel darüber, dass Frauen soviel „unbezahlte Care-Arbeit“ verrichten würden.
Darum seien sie durch Altersarmut gefährdet.

Zumindest für verheiratete Frauen dürfte das aber kaum zutreffen, gibt es doch a) das Konstrukt der Zugewinngemeinschaft, so dass bei einer Trennung die Hälfte der erzielten „Zugewinne“ während der Ehe an die Frau geht, und b) die Witwenrente, also das Konstrukt, dass ein Teil der Rente des gestorbenen Partners weiter gezahlt wird, an die Frau (oder den Mann, auch wenn es Witwenrente heißt).

Nun könnte man diskutieren, ob dieser Teil, der weiter gezahlt wird, zu klein ist oder „passt“, und ob die Anrechnung von Erziehungszeiten für die gesetzliche Rente großzügig genug ist, um den sogenannten „Gender Parenting Gap“ zu schließen, also den Unterschied im beruflichen Fortkommen, der entsteht, wenn ein Partner mehr, der andere weniger „Erziehungsarbeit“ leistet.

Doch egal wie man es dreht oder wendet — „unbezahlte Care-Arbeit“ gibt es in einer Ehe nicht. Man profitiert immer am Verdienst des Partners, egal ob man eine Frau oder ein Mann ist. Und wenn man in die Grundsicherung fällt, dann bezahlt einen ja immer noch der Staat für die Care-Arbeit.