Die SPD hat es überzogen:
Das „Mietpreisbremse“-Gesetz.
Das „Gute-Kita-Gesetz“.
Die „Neue, verbesserte Mietpreisbremse“.
Das „Starke-Familien-Gesetz“.
Und jetzt das „Parité-Gesetz“.
(Okay, letzteres hätte man vielleicht besser in einfacher(er) Sprache „Gleichheits-Gesetz“ nennen sollen, aber hier zeigt sich einfach nur, wie weit sich das besserbürgerlich-intellektuelle Milieu der aktiven SPD-Politiker von den Leuten entfernt hat, die die SPD als Zielgruppe zu sehen behauptet.)
Was alle diese Gesetze gemeinsam haben ist, dass hier der Name maximal plakativ gewählt ist, bei größtenteils eher mauem, mut- und wirklungslosen Inhalt.
Beim Parité-Gesetz kommt hinzu dass es fast sicher wegen Verstoßes gegen die Landes- oder Bundesverfassung für ungültig erklärt werden wird.
Denn die Wahlen zur Listenaufstellung in den Parteien genügen jetzt dem Prinzip der Gleichheit der Wahl nicht mehr.
Denn wenn gleich viele Frauen und Männer gewählt werden müssen, wo bei einer Abstimmung ohne Berücksichtigung des Geschlechtes des Kandidaten das Ergebnis anders ausgefallen wäre, wird der „Erfolgswert“ einer Stimme verzerrt.
Ein Beispiel:
Angenommen, Es kandidieren 6 Frauen und 6 Männer für 6 Plätze auf der Wahlliste. Die Abstimmung ergibt jeweils 10, 9, 8, 7, 6 Stimmen für die Frauen und 5, 4, 3, 2, 1 Stimmen für die Männer.
Wegen der Vorgabe, dass jeweils drei Frauen und Männer gewählt werden müssen, gehen die Listenplätze an die Frauen mit 10, 9, 8 Stimmen und die Männer mit 5, 4, 3 Stimmen. Die Stimmen derjenigen, die für die drei Männer gestimmt haben, zählen also mehr als die Stimmen derjenigen, die für die zwei unterlegenen Frauen gestimmt haben. Die 13 Stimmen für die unterlegenen Frauen werden wirkungslos, die 12 Stimmen für die siegreichen Männer zählen.
Hier ist das Erfolgswertprinzip ad absurdum geführt. Darum muss das Parité-Gesetz vor den Verfassungsgerichten scheitern.
Natürlich könnte man jetzt auf die geniale Idee kommen, Frauen und Männer getrennt zu wählen, um den Unterschied bei den Erfolgswerten zu kaschieren. Aber auch dann könnte es dazu kommen, dass ein Kandidat eines Geschlechts mit weniger Stimmen als ein Kandidat eines anderen Geschlechts einen Listenplatz bekommen würde. Auch hier wäre also das Erfolgswertprinzip verletzt.
Das wissen wahrscheinlich auch die Sozialdemokraten, aber es interessiert sie nicht.
Und das ist das Schlimme: Sie verabschieden das Gesetz, das scheitern muss, trotzdem; allein wegen der Symbolwirkung, weil man sich als feministische Partei inszenieren will.
Seht her, wir sind die Guten, wir sind für die Gerechtigkeit[tm], wir sind progressiv, das ist die Botschaft.
Es geht nur noch ums „Virtue-Signaling“, nicht mehr um den Inhalt.
Die ehemalige Arbeiterpartei SPD ist die „Symbolpolitik-Partei Deutschlands“ geworden.
Doch wer Gesetze für das Feuilleton (d.h. die Medien und die öffentliche Meinung) schreibt, und nicht, um für die Menschen konkret erfahrbare praktische Verbesserungen zu erreichen, der ist politisch definitiv bankrott.
Zumal die Menschen nicht so dumm und einfach zu beeindrucken sind, wie die SPD vielleicht denkt.
Sie werden bald merken, dass von der SPD nur Placebos in Form von Worthülsen kommen.
Mit diesem Kurs wird die SPD untergehen. Und zwar zu recht.