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Heiko Maas‘ „Kangaroo Court“ im #NetzDG

Die unselige große Koalition hat sich jetzt darauf geeinigt, dass „NetzDG“ in sogenannter „nachgebesserter“ Form zu verabschieden.

Um die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Quasi-Privatisierung einer Nach-Zensur in den sozialen Medien zu zerstreuen, wird ein „externes Gremium“ geschaffen, an das sich die Betreiber der sozialen Netzwerke in Zweifelsfällen bezüglich der Strafbarkeit von Inhalten (das müsste eigentlich alle Fälle sein…) wenden können.

Und das ist lächerlich. Denn die Strafbarkeit beurteilt in einem Rechtsstaat die Justiz, und keine Parallel-Justiz in Form eines „Gremiums“, das von der Regierung mit Leuten besetzt wird, die höchstwahrscheinlich auf Regierungslinie sind.

Was CDU und SPD hier etablieren wollen, ist ein im Englischen so genannter „Kangaroo Court“, ein Pseudo-Gericht das Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren vortäuscht, wo Willkür herrscht.

Ob die Menschen ihre Recht auf freie Meinungsäußerung ungehindert ausüben können soll also von der Entscheidung eines obskuren, pseudo-unabhängigen „Gremiums“ abhängen?

Das kann nicht der Ernst einer Regierung einer rechtsstaatlichen Demokratie sein. Dieser Winkelzug, um die Privatisierung einer regierungs-gefälligen Zensur in Deutschland mit dem Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln, ist bereits jetzt fehlgeschlagen.

Es ist tragisch, dass die Regierung mit ihren zahlreichen Überwachungs- und Zensurgesetzen tief in die Trickkiste beide deutschen Diktaturen des 20ten Jahrhunderts greift, mit dem Staatstrojaner die StaSi und in Form des „NetzDG-Tribunals“ zumindest konzeptuell den Volksgerichtshof wieder auferstehen lassen will.

Wie ich gerade lesen, hat sogar dieser „Kangaroo Court“ noch eine kafkaeske Zugangsgeschränkung; und zwar droht ein Bußgeld, wenn man das Gremium grundlos anruft. Das heißt also: Wenn das soziale Medium etwas nicht für offensichtlich rechtswidrig hält und dann das Gremium anruft, kann es ein Bußgeld auferlegt bekommen, weil der Inhalt offensichtlich rechtswidrig gewesen sei… (Sowas kann sich doch kein denkender Mensch ausdenken!?)

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser billige Trick das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH davon abhalten wird, das Fehlen eines richtigen Rechtswegs beim NetzDG zu bemängeln und das Gesetz als verfassungswidrig für nichtig zu erklären.

Mit diesem metaphorischen Tritt ins Gesicht von Rechtsstaatlichkeit und Liberalität durch SPD und CDU sollte jetzt auch den Letzten klar sein, dass CDU und SPD im September unwählbar sind.

Was auch immer das hehre Ziel der Netz-Zensur sein mag — ein Zensurgesetz mit Pseudo-Justiz als „Rechtsweg“ nur für die zur Zensur verpflichteten, ohne Rechtsweg für die Betroffenen, ist nicht der richtige Weg, sondern Unrecht.

File:2017-03-26 Heiko Maas by Sandro Halank–4.jpg, CC-by-SA 3.0 licensed
Sandro Halank, CC-by-SA 3.0
Heiko Maas, SPD, Initiator des mutmaßlich verfassungswidrigen sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“

Heiko Maas will sexistische Werbung verbieten (NSFW)

Unser toller SPD-Justizminister Heiko Maas ist nicht nur in Sachen Vorratsdatenspeicherung ein opportunistischer Umfaller und hat bedenkliche Pläne bezüglich der Umformulierung der strafrechtlichen Bestimmungen für Mord ((Dann könnte Erdogan Böhmermann umbringen, und würde nur fünf Jahre bekommen…)), nein, angeblich als Folge von Köln, wo ein Mob nordafrikanisch sozialisierter junger Männer Frauen belästigt hat, will er jetzt in Deutschland sexistische Werbung verbieten.

Geleitet von feministischen Aktivistinnen der Organisation „Pink stinks“ ist er anscheinend auf die super Idee gekommen, Werbung zu verbieten, die „Frauen oder Männer auf Sexualobjekte reduziert“.

Juristisch dürfte nun es meiner Meinung nach außerst schwierig sein, zu belegen, dass eine Person in einem Werbefilm auf ein „Sexualobjekt reduziert“ wird; zumindest in meiner Welt gibt es eigentlich nur Sexual-Subjekte, denn Sex wird erst durch ein Subjekt auf der anderen Seite spannend; ein denkendes, fühlendes Wesen, und ich wüsste eigentlich nicht, wie man in einer Werbung mittels einer bestimmten Darstellung eindeutig und zwingend ausdrücken könnte, dass eine Person kein Subjekt ist.

Nehmen wir doch mal die absurde „My Video“-Werbung, in der eine nicht ganz akzentfrei deutsch sprechende Domina einem anscheinend gefesselten, strampelnden Mann sogenannte „Pümpel“ ((Saugglocke, Sanitärtechnik!)) auf die Pobacken setzt.

Müssen wir uns hier diesen Masochisten mit eingenartigem Pümpel-Fetisch als „Sexualobjekt“ vorstellen? Oder ist er möglicherweise eigentlich der Handelnde, weil er anscheinend die Domina mit den Pümpeln selbst bestellt hat? Sind Menschen mit nicht unmittelbar nachvollziehbaren sexuellen Motiven automatisch „Objekte“? Oder reichen möglicherweise gefesselte Männer, denen Pümpel auf den Arsch gesetzt werden, nicht aus, um eine Werbung sexistisch zu machen?

Was ist mit Frauen in Dirndln, die beim Hanuta-Backen ihr Dekolleté in die Kamera halten? Macht die Tatsache, dass Frauen in Dirndl Dekolletés haben, diese zu Sexualobjekten, die man in der Werbung nicht mehr zeigen darf?
Braucht man demnächst im Trachten-Geschäft als Minderjährige eine Einwillung der Eltern, um ein Dirdl zu kaufen?
Und wie absurd wäre es bitte, wenn Frauen in Dirndl, die Hanutas tragen, sexistisch wären, aber gefesselte Männer, die in einem absurden, aber erheblich eher sexuell zu deutendem Kontext mit Pümpeln tracktiert werden, nicht?

Was ist mit Telefonsex-Werbung? Sind Frauen, die „Ruf mich an!“ schreien, Sexualobjekte, (nur) weil sie Werbung für Telefonsex mit ganz anderen Frauen machen? Oder ist Telefonsex an sich sexistisch? Weil da Frauen Geld verdienen damit, eigentlich keinen Sex zu haben?

Also… ich kann Heiko Maas und die SPD nicht verstehen, warum sie für nichts und wieder nichts eine juristische Grauzone eröffnen wollen, was „sexistisch“ ist, und was nicht. ((War das vielleicht die Idee irgendeiner Organisation arbeitsloser Abmahnanwälte?))

Warum „für nichts und wieder nichts“?
Im Internet kann man ohne Mühe auf einschlägigen Seiten kostenlose Hardcore-Pornos finden, in denen wer-weiß-was passiert. Nach dem Motto: Wenn Sie es Sich vorstellen können, gibt es einen Porno dazu.

Bei Hardcore-Internet-Pornos könnte man ernsthaft darüber nachdenken, ab welcher Grenze Menschen, auch wenn sie freiwillig und legal mitspielen, möglicherweise zu Sexualobjekten herabgewürdigt werden. ((Wobei ich auch da der Meinung bin, dass die künstlicherische Betätigung erwachsener Menschen grundsätzlich nicht verboten werden können sollte.))

Aber in üblicher Werbung halte ich solche Überlegungen für geradezu absurd, denn dort wird ja der sexuelle Aspekt nie wirklich im Vordergrund stehen, sondern wenn überhaupt nur sehr andeutungsweise vorkommen, in einer Weise, die verkaufsfördernd, und nicht abschreckend wirken soll.

Zum Beispiel in dieser Campari-Werbung.

Wird die jetzt bald verboten sein, weil in der Phantasie — Entschuldigung — arschverletzter Social Justice Warrior hier die Frau als Sexual-Objekt erscheint? Obwohl sie anscheinend eher eine Art Sirene ist, die bekanntermaßen in der Sage oftmals eher einen aktiven Part im Gesamtgeschehen haben?

Was ist mit „Axe“? Werden jetzt die — meiner Meinung nach klar ironisch überzeichneten — Werbespots verboten, wo die Nutzung dieses Deodorants den Nutzer quasi zur Zielscheibe attraktiver Frauen macht?

Mit Verlaub, Herr Justizminister, Sie machen sich als Handpuppe dogmatischer genderfeministischer Aktivistinnen gerade lächerlich. Treten Sie zurück, bevor Sie Sich komplett zur Witzfigur gemacht haben.