Um die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Quasi-Privatisierung einer Nach-Zensur in den sozialen Medien zu zerstreuen, wird ein „externes Gremium“ geschaffen, an das sich die Betreiber der sozialen Netzwerke in Zweifelsfällen bezüglich der Strafbarkeit von Inhalten (das müsste eigentlich alle Fälle sein…) wenden können.
Und das ist lächerlich. Denn die Strafbarkeit beurteilt in einem Rechtsstaat die Justiz, und keine Parallel-Justiz in Form eines „Gremiums“, das von der Regierung mit Leuten besetzt wird, die höchstwahrscheinlich auf Regierungslinie sind.
Was CDU und SPD hier etablieren wollen, ist ein im Englischen so genannter „Kangaroo Court“, ein Pseudo-Gericht das Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren vortäuscht, wo Willkür herrscht.
Ob die Menschen ihre Recht auf freie Meinungsäußerung ungehindert ausüben können soll also von der Entscheidung eines obskuren, pseudo-unabhängigen „Gremiums“ abhängen?
Das kann nicht der Ernst einer Regierung einer rechtsstaatlichen Demokratie sein. Dieser Winkelzug, um die Privatisierung einer regierungs-gefälligen Zensur in Deutschland mit dem Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln, ist bereits jetzt fehlgeschlagen.
Es ist tragisch, dass die Regierung mit ihren zahlreichen Überwachungs- und Zensurgesetzen tief in die Trickkiste beide deutschen Diktaturen des 20ten Jahrhunderts greift, mit dem Staatstrojaner die StaSi und in Form des „NetzDG-Tribunals“ zumindest konzeptuell den Volksgerichtshof wieder auferstehen lassen will.
Wie ich gerade lesen, hat sogar dieser „Kangaroo Court“ noch eine kafkaeske Zugangsgeschränkung; und zwar droht ein Bußgeld, wenn man das Gremium grundlos anruft. Das heißt also: Wenn das soziale Medium etwas nicht für offensichtlich rechtswidrig hält und dann das Gremium anruft, kann es ein Bußgeld auferlegt bekommen, weil der Inhalt offensichtlich rechtswidrig gewesen sei… (Sowas kann sich doch kein denkender Mensch ausdenken!?)
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser billige Trick das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH davon abhalten wird, das Fehlen eines richtigen Rechtswegs beim NetzDG zu bemängeln und das Gesetz als verfassungswidrig für nichtig zu erklären.
Mit diesem metaphorischen Tritt ins Gesicht von Rechtsstaatlichkeit und Liberalität durch SPD und CDU sollte jetzt auch den Letzten klar sein, dass CDU und SPD im September unwählbar sind.
Was auch immer das hehre Ziel der Netz-Zensur sein mag — ein Zensurgesetz mit Pseudo-Justiz als „Rechtsweg“ nur für die zur Zensur verpflichteten, ohne Rechtsweg für die Betroffenen, ist nicht der richtige Weg, sondern Unrecht.