Schlagwort-Archive: Beitragsbemessungsgrenze

Kinderkrankengeld – nur für gesetzlich versicherte Durchschnittsverdiener

In seiner unendlichen Weisheit (Sarkasmus!) hat der Gesetzgeber das Kinderkrankengeld auf maximal 112,88€ gedeckelt. Um keine großen Einbußen zu erleiden darf man also nicht mehr als 10/9 davon, also 125,42€ netto am Tag verdienen, das sind bei 20 Arbeitstagen im Monat ca. 2.500€ Netto im Monat, das enstpricht einem Brutto knapp 4.050€.
Das heißt, wer mehr Brutto als 4.000€ verdient, dem entstehen durch jeden Tag Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld Einkommensverluste. Das klingt jetzt erstmal nach Luxusproblem, aber wenn jemand tatsächlich mal einen halben Monat lang Kinderkrankengeld in Anpruch nehmen muss, kann das schon finanzielle Lücken schlagen.

Wer privat krankenversichert ist, hat im übrigen sowieso keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das wirkt schon ein wenig zynisch; oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und bei Privatversicherten ist anscheinend der Infektionsschutz nicht mehr so wichtig: Sollen „die Reichen“ doch wortwörtlich sterben gehen, während die Pandemie wütet, oder auf Einkommen verzichten? Da kleine Beamte als Privatversicherte meiner Kenntnis nach ebenso betroffen sind, fragt man sich schon, inwiefern diese Regelung mit dem Fürsorgeprinzip des Staates für die Beamten in Einklang zu bringen ist, und ob die Regelung zu den Lohnersatzleistungen tatsächlich durchdacht und fair ist.