Scharia-Verherrlichung und -Propaganda unter Strafe stellen, verurteilte Gefährder abschieben.

In Deutschland gibt explodiert die Zahl der islamistischen „Gefährder“, aber der Rechtsstaat findet angeblich kein Mittel gegen diese Leute.

Dafür habe ich kein Verständnis mehr. Islamistische Gefährder werden üblicherweise für die Scharia und gegen Menschen- und Frauenrechte eintreten und die Gewaltherrschaft des IS verherrlichen. Warum steht das nicht unter Strafe?

Wenn wir die Leugnung des Holocaust bestrafen können, bzw. nach dem Volksverhetzungsparagraphen §130 StGB bestrafen können, wenn jemand die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, dann muss es auch möglich sein, die Verherrlichung einer aktuellen islamistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe zu stellen, diese zu rechtfertigen und gar dafür zu werben, für diese zu kämpfen.

Gefährder könnten dann angeklagt und verurteilt und abgeschoben bzw. im Falle von Deutschen oder anerkannten Asylbewerbern oder Flüchtlingen inhaftiert werden. Die Gefahr für die Bevölkerung würde reduziert und die Werbung neuer Mitglieder für islamistische Gruppen erschwert.

Darum fordere ich die Regierung auf, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen. Und kommen Sie uns nicht mit „könnte Verfassungs- / Europarechts-widrig sein.“ Das interessiert Sie doch sonst auch nicht, wenn es darum geht, die gesamte Bevölkerung zu überwachen oder zu zensieren.