Deutschland hat im Moment ein gewisses Problem mit der Vielzahl der Menschen, die wegen des Totalausfalls der Sicherung der europäischen Außengrenzen nach Deutschland kommen.
Jetzt wird allenthalben ein Einwanderungsgesetz gefordert. Aber:
Was genau würde das jetzt (überhaupt)(noch) bringen?
Auf Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte hätte ein Einwanderungsgesetz sowieso keinen Einfluss.
Und gegen den Ansturm von Illegalen, die niemand aufhält, obwohl sie keine Chance auf Asyl oder Einwanderung haben, würde das Gesetz auch nicht helfen.
Es könnte natürlich sein, dass Menschen, die nach Europa wollen, einen Einwanderungsantrag stellen würden, statt Asyl zu beantragen oder sich einschleusen zu lassen.
Aber wer von denen würde denn, wenn dieser Antrag abgelehnt wird, nicht dennoch kommen? Wo doch kaum jemals jemand wirklich abgeschoben wird, wo die Polizei so überlastet ist, dass sie weder gegen Diebesbanden noch gegen untergetauchte Nazis effektiv vorgehen kann? Wo die Grenzen anscheinend weit offen sind und sich notfalls auch immer ein Schleuser findet?
Hier stellt sich mir die Frage: Würde ein Einwanderungsgesetz in der aktuellen Situation wirklich etwas bringen? Oder ist das nur eine weitere Nebelkerze, die geworfen wird, ein Scheinargument, um sich gegenseitig im Wahlkampf Vorwürfe zu machen?
(1) Flucht und Asyl gehören zusammen und (2) Auswanderung und Einwanderung gehören zusammen.
Mit Normen für (1), die es gibt, kann man nicht (2) bewältigen und umgekehrt.
Das Asylrecht ist auf Fluchtgründe bezogen, die mit der unmittelbaren Gefährdung von Leib und Leben zu tun haben, nicht aber mit wirtschaftlichen Aspekten. Diese sind selbstverständlich auch wichtig, aber als Herausforderung an die Politik, dazu beizutragen, entwicklungspolitische Pfade zu öffnen, und zwar in den Ländern der Emigrationswillligen selbst.
Da es für (1) Normen gibt, nicht aber für (2), hätte diese Lücke längst geschlossen werden sollen.
Selbstverständlich steht es dem Einwanderungsland nicht nur frei, die Einwanderung quantitativ und qualitativ nach eigenen Interessen zu regulieren, sondern es muß dies sogar tun. Das ist der Sinn eines solchen Gesetzes, das zugleich Legalität, Kontrolle und Steuerung durchsetzen soll; siehe z. B. Kanada.
Auch das Asylrecht selbst findet seine selbstverständliche Grenze spätestens in den jeweils vorhandenen Aufnahme-Kapazitäten der aufnehmenden Gesellschaft. Vgl. hierzu:
https://le-bohemien.net/2015/01/09/immigration-aufklaerung-statt-diffamierung/
„Auf Flüchtlinge bzw. Asylberechtigte hätte ein Einwanderungsgesetz sowieso keinen Einfluss.
Und gegen den Ansturm von Illegalen, die niemand aufhält, obwohl sie keine Chance auf Asyl oder Einwanderung haben, würde das Gesetz auch nicht helfen.“
Kurzfristig hast Du in praktischer Hinsicht recht.
Aber längerfristig wäre eine Einwanderungsgesetz sehr hilfreich.
Denn Asyl gibt es nur beim Nachweis der Verfolgung und das führt auch dazu, daß man anerkannten Flüchtlingen nicht einfach das Asylrecht entziehen kann. Die Prüfung ist sehr aufwendig.
Mit einem Einwanderungsgesetz hingegen besteht keine Notwendigkeit die Verfolgung zu prüfen.
Entsprechend sidn auch die Abschieberegeln aber auch die Aufenthaltsregeln einfacher.
Ein weiteres Problem ist, daß man Einwanderungsanträge im Herkunftsland bearbeiten kann und so bei Annahme einen sicheren Transport gewährleisten kann – man kann aber im Ausland keine „Asylstationen“ einrichten!
Au0erdem kann man dannauch „Wirtschaftsflüchtlinge“ aufnehmen. Das würde die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beschleunigen, weil das Asylverfahren dann entfallen kann.
Aber wie Du auch schreibst, kurzfristig macht es natürlich keinen Unterschied.
Allenfalls könnte man dann die Flüchtis fragen ob sie Asyl wollen oder einwandern. Im letzteren Falle kann man dann eben das Asylverfahren entfallen lassen und eine Integration in den Arbeitsmarkt vorantreiben ggf. gegen Auflagen.