Reinhold G. und die Vorratsdatenspeicherung

Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat es heute vermocht, einen absoluten Tiefpunkt in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu setzen:

(Ich nehme mal an, dass dieser Account trotz fehlendem „blauen Häckchen“ tatsächlich Reinhold Gall gehört.)

Warum ist das ein Tiefpunkt? Nun, es gibt mehrere Gründe.

Erstens ist natürlich die Suggestion, die VDS würde helfen, Kinderschänder zu überführen, totaler Käse. Denn wenn man mal kurz nachdenkt, wie die SPD-Mitglieder Edathy und Tauss überführt wurden, so ist dies jeweils ganz ohne Vorratsdatenspeicherung passiert, über klassische Polizeiarbeit.
Im Fall Tauss wurden seine Kontaktdaten bei einem anderen Verdächtigen gefunden, im Fall Edathy wurden Bestell- und Bankverbindungsdaten bei einer verdächtigten Firma entdeckt.
Die „Überführung von Kinderschändern“ per Vorratsdatenspeicherung ist also nur ein Strohmannargument, um mit dem emotionalen Argument des Kinderschutzes den Abbau der Bürgerrechte zu verteidigen.

Zweitens sind Grundrechte eben nicht „relativierbar“. Nach aktueller Rechtslage ((Also bis die GroKo auch hier ein Grundrecht abschafft)) ist zum Beispiel die sogenannte Rettungsfolter nicht legal, also die Folter bzw. Bedrohung eines Verdächtigen, um eine mögliche größere Gefahr abzuwehren. Auch im Falle der „Rettungsfolter“ wird mit der hypothetischen großen Gefahr (für die vom Verbrecher versteckte Geisel, durch die von den Terroristen versteckte Atombombe…) argumentiert, die abgewehrt werden soll, um die Grundrechte eines Menschen auf Basis von Vermutungen außer Kraft zu setzen. Und nach genau diesem Muster „(imaginäre) Große Gefahr rechtfertigt großen Grundrechtseingriff“ wird auch jetzt wieder argumentiert.

Das ist eine Schande für die große Traditionspartei SPD. Man kann nur hoffen, dass eine kommende größere Wahlniederlage die SPD wieder zur Vernunft bringen wird.