Das BVerfG und das Dritte Geschlecht

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag bzw. der Regierung aufgetragen, das Personenstandsrecht zu ändern.
Menschen, die nicht eindeutig einem Geschlecht zu geordnet werden können, sollen das Recht haben, ein „Drittes Geschlecht“ im Personenstandsregister einzutragen.

Diese Entscheidung ist richtig, denn ohne Zweifel gibt es Menschen, die chromosomal / genetisch keinem der beiden Geschlechter eindeutig zugeordnet werden können, und die ggf. auch von der äußeren Erscheinung her „zwischen“ den Geschlechtern stehen. Die Entscheidung, das zu berücksichtigen und keine (willkürliche) Zuordnung zu einem der beiden biologischen Geschlechter zu erzwingen ist darum faktenbasiert und richtig.
Die „Binärität“ des „Geschlechtersystems“ an sich wird darum natürlich nicht aufgehoben, denn die Tatsache, dass es biologisch gesehen zwei Geschlechter gibt und jeder fertile Mensch einem dieser Geschlechter angehören muss, besteht weiter. Dafür aber wird nun auch der biologischen Tatsache Rechnung getragen, dass nicht jeder Mensch in seiner Entwicklung bei einem dieser Geschlechter ankommt.

Die Entscheidung ist kein Triumph der Gender-Aktivisten, denn das vom BVerfG verordnete dritte Geschlecht ist kein Ich-will-aber-Hirngespinst verwirrter Anhänger der Gender-Ideologie, sondern hat einen realen Hintergrund.

Wer bei dieser Entscheidung eigentlich „verloren“ hat, wenn man denn einen Verlierer suchen möchte, sind die Große Koalition bzw. Rot/Rot/Grün, die bekanntermaßen im Bundestag von 2013 bis 2017 die Mehrheit hatten.

Die möglicherweise am ehesten zuständige SPD-Ministerin Manuela Schwesig hat, anstatt die Sache mit den Intersexuellen zu regeln, bevor es das Bundesverfassungsgericht tun muss, ihre Zeit lieber mit großen Kampagnen über den angeblichen Gender-Pay-Gap verplempert und grenzdebile Projekte wie das „Doppeleinhorn“ konzipieren lassen, Ex-StaSi-Mitarbeiterinnen gefördert und Geld für alles mögliche Weitere rausgeschmissen.
Und auch der Rest von Regierung und Bundestag haben sich anscheinend einen Scheiß um die Anliegen der Intersexuellen gekümmert.

Der berechtigte Sieg vor dem Verfassungsgericht ist daher vor allem auch eine Niederlage vieler jener Politiker, die jetzt plötzlich gratulieren und behaupten sich zu freuen, obwohl sie sich vorher nie um das Thema gekümmert geschweige denn sich dafür eingesetzt habe.