Archiv für den Monat: Juni 2017

Frau Stokowski, Hobbies als Arbeit, und der Gender Commute Gap

Es ist kein Geheimnis, dass ich Frau Stokowskis feministische Artikel-Serie im Spiegel nicht besonders mag.

Das liegt vor allem daran, dass diese Artikel schlicht schlecht sind. Es geht immer nur darum, den Confirmation Bias ihrer feministischen Leserschaft zu füttern.

Dieses mal hat sich Frau Stokowski ihr Zeilenhonorar ganz besonders redlich (Ironie!) verdient.

Sie schreibt in einem Artikel, der sich mit den Ergebnissen des 2ten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung beschäftigt:

Die Expertinnen und Experten, die diesmal an dem Bericht gearbeitet haben, stellen unter anderem fest, dass Frauen in der unbezahlten Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen gut anderthalbmal so viel Zeit aufbringen wie Männer, im Schnitt ein Unterschied von 87 Minuten pro Tag.

Wie der gute Herr Danisch bereits vier Tage vor dem Erscheinen von Frau Stokowskis Artikel bemerkt hatte, kann man diese Aussage durchaus mal nachrechnen und plausibilisieren.

Wenn Frauen 87 Minuten am Tag länger im Haushalt arbeiten als Männer, und Frauen 1,5 mal so lang im Haushalt arbeiten wie Männer, dann sind diese 87 Minuten ein Drittel der Zeit, die Frauen im Haushalt arbeiten, bzw. die Hälfte der Zeit, die Männer im Haushalt arbeiten.
Also arbeiten Frauen am Tag 261 Minuten unbezahlt, das sind 4 Stunden und 21 Minuten, und Männer 174 Minuten, das sind 2 Stunden und 54 Minuten. Zusammen wären das 7 Stunden und 15 Minuten, also ein ganzer Arbeitstag. Und da fragt man sich: Welche unbezahlte Arbeit dauert denn fast einen ganzen Arbeitstag, und zwar täglich, auch am Wochenende? Das scheint nicht sehr plausibel. Gerade bei immer mehr Kinderbetreuung und immer mehr Singles.

Interessanterweise lesen wir dann im zweiten Gleichstellungsbericht auf Seite 39, rechts oben, tatsächlich:

Für die unbezahlte Arbeit werden beim Gender Care Gap die Tätigkeiten der Haushaltsführung (einschließlich Reparaturarbeiten, Gartenpflege, Sorge für Tiere), Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen sowie ehrenamtliches Engagement und informelle Hilfen für andere Haushalte einbezogen – jeweils einschließlich der dazugehörigen Wegezeiten.

Das heißt also, das Hobbies wie Gartenpflege oder Beschäftigung mit Tieren oder auch „ehrenamtliches Engagement“ in die sogenannte „Care Arbeit“ eingerechnet werden. Wenn Frauen also mit ihrem Hund Gassi gehen oder Hobbies nachgehen, kriegen sie unbezahlte „Care-Arbeits-Minuten“ angerechnet. Kein Wunder also, dass Frauen hier 87 Minuten mehr erreichen als Männer.

Nur taugt die Tatsache, dass Frauen Hobbies nachgehen, während Männer arbeiten, natürlich wenig als Anlass für feministische Empörung.
Jetzt hatten alle gedacht, Frauen pflegen im Schnitt 87 Minuten am Tag Angehörige oder helfen Kindern bei den Hausaufgaben, und nun stellt sich heraus, dass sie vielleicht auch nur ihre Bonsais schneiden oder die Katze streicheln und dafür nach den Kriterien der Bundesregierung „Care-Minuten“ angerechnet bekommen.

Klar, dass Frau Stokowski diesen interessanten Sachverhalt im Qualitätsmedium Spiegel Online nicht erwähnt.

Wenn man jetzt noch in Betracht zieht, dass laut dem 2ten Gleichstellungsbericht Männer in der Woche 25 Stunden Erwerbsarbeit leisten, Frauen 16 Stunden, dann arbeiten Männer (über die Woche, inklusive Wochenende, gemittelt) täglich 9h / 7 = 77 Minuten länger bezahlt als Frauen. Das bedeutet: Frauen „arbeiten“ 87 Minuten – 77 Minuten, also ganze 10 Minuten länger pro Tag als Männer. Wenn man dann allerdings den Gender commute gap einrechnet, nachdem Männer in Deutschland im Schnitt einen 15 Minuten längeren Arbeitsweg als Frauen haben, der aber anscheinend nicht in die Erwerbsarbeitsminuten der Männer eingerechnet wird, dann haben Frauen täglich 5 Minuten mehr Freizeit als Männer, auch wenn man ihnen die Garten- und Tierpflege und weitere Hobbies als „unbezahlte Arbeitszeit“ anrechnet.
Zieht man die Hobby-Minuten vom Zeitbudget der Frauen ab und rechnet den Männern den Arbeitsweg an, haben Männer wahrscheinlich täglich nicht nur 5 Minuten, sondern eine oder zwei Stunden weniger Freizeit als Frauen.

Da geht sie dahin, die Geschlechter-Ungerechtigkeit!

Aber diese Dinge unterschlägt Frau Stokowski natürlich, weil sie nicht in ihr Weltbild und ihre Artikelserie gepasst hätten.
Und offenbart dann am Ende des Artikels nochmal, dass Sie weiterhin nicht verstanden hat, dass das Ehegattensplitting die (Über-)Kompensation für die gemeinsame Veranlagung von Verheirateten ist, und sie eigentlich nicht das Ehegattensplitting abschaffen will, sondern die das Splitting notwendig machende gemeinsame Veranlagung.

Wenn man als feministisches One trick pony, das die feministische-Aufrege-Artikel-Welle totreitet, auf „Steuerkompetenz“ machen will, dann sollte man vielleicht doch wenigstens wissen, worüber man eigentlich redet.

Onyx konstruiert Widersprüche – Männlichkeitsbild

Bei Alles Evolution gibt es einen Artikel über einen Artikel von Onyx über Widersprüche in der von ihr so genannten „antifeministischen Weltsicht“.

Ich sehe aber im Artikel von Onyx gewisse logische Fehler in den (konstruierten) Widersprüchen.

Sie schreibt im Abschnitt „Männlichkeitsbild“:

Antifeministen beklagen seit Jahren (nicht zu Unrecht), dass der Gewaltopferschutz für Männer in Deutschland bisher eher ein stiefkindliches Dasein fristet und nicht wirklich beachtet wird. Was sie dabei natürlich nicht erkennen, ist die Tatsache, dass sie die Ursachen dafür meist gleich selbst mitliefern.(…)

Was dann noch folgt ist ein Rant darüber, dass Antifeministen „schwache“ Männer verspotten und nicht ernst nehmen würden. Und das soll dann die Ursache dafür sein, dass Gewaltopferschutz für Männer in Deutschland ein stiefkindliches Dasein fristet.

Es ist natürlich richtig, dass manche Maskulinisten „schwache“ Männer verspotten, aber inwiefern können die Gedanken einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Männern Ursache dafür sein, dass (auch sonst) niemand Männer als Opfer von Gewalt ernst nimmt?
Und auch wenn alle Männer außer den Opfern von Gewalt selbst Männer als Opfer von Gewalt nicht ernst nähmen, sollte das doch kein Grund für Feministinnen sein, ebenso zu verfahren.

Zudem sind männliche Opfer von Gewalt, MGTOW-Pick-Up-Artist-Maskulinisten und Männerrechtler keine deckungsgleichen Gruppen und bestehen auch nicht notwendigerweise durchgehend aus Antifeministen.

Es müsste also korrekt heißen: „Männerrechtler beklagen seit Jahren (…)“ … und dann müsste davon die Rede sein, dass Maskulinisten männliche Opfer von Gewalt verspotten.

Damit wäre der rhetorische Trick von Onyx aufgedeckt, alle Männer in einen Topf zu werfen um so einen Widerspruch zu konstruieren, wo keiner ist.
Es gibt nämlich keinen, denn Männerrechtler und Maskulinisten sind unterschiedliche Gruppen, die selbstverständlich unterschiedliche Dinge sagen können, die sich widersprechen. Nur indem man diese beiden Gruppen unzulässigerweise zu einer verrührt kann man so tun, als wenn in der selben Gruppe gleichzeitig zwei sich widersprechende Ansichten als wahr betrachtet würden.

Des weiteren ist die These, dass Maskulinisten die Ursache dafür sein sollen, dass sogar Feministinnen Männer als Opfern nicht ernst nehmen, schlicht absurd.

Es handelt sich hier meiner Meinung nach um eine Schutzbehauptung von Onyx, um den „Gender Empathy Gap“ gegenüber Männern zu rechtfertigen und es so darzustellen, als wäre die Gleichgültigkeit des Feminismus gegenüber männlichen Opfern von Gewalt und das Ausblieben jeglicher feministischer Initiativen, auch männliche Opfer von Gewalt zu schützen, nicht etwa eine Folge von mangelnder Empathie oder sogar Antipathie für Männer im Feminismus, sondern die Schuld irgendwelcher Männer, hier eben der Maskulinisten.

Heiko Maas‘ „Kangaroo Court“ im #NetzDG

Die unselige große Koalition hat sich jetzt darauf geeinigt, dass „NetzDG“ in sogenannter „nachgebesserter“ Form zu verabschieden.

Um die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Quasi-Privatisierung einer Nach-Zensur in den sozialen Medien zu zerstreuen, wird ein „externes Gremium“ geschaffen, an das sich die Betreiber der sozialen Netzwerke in Zweifelsfällen bezüglich der Strafbarkeit von Inhalten (das müsste eigentlich alle Fälle sein…) wenden können.

Und das ist lächerlich. Denn die Strafbarkeit beurteilt in einem Rechtsstaat die Justiz, und keine Parallel-Justiz in Form eines „Gremiums“, das von der Regierung mit Leuten besetzt wird, die höchstwahrscheinlich auf Regierungslinie sind.

Was CDU und SPD hier etablieren wollen, ist ein im Englischen so genannter „Kangaroo Court“, ein Pseudo-Gericht das Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren vortäuscht, wo Willkür herrscht.

Ob die Menschen ihre Recht auf freie Meinungsäußerung ungehindert ausüben können soll also von der Entscheidung eines obskuren, pseudo-unabhängigen „Gremiums“ abhängen?

Das kann nicht der Ernst einer Regierung einer rechtsstaatlichen Demokratie sein. Dieser Winkelzug, um die Privatisierung einer regierungs-gefälligen Zensur in Deutschland mit dem Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu bemänteln, ist bereits jetzt fehlgeschlagen.

Es ist tragisch, dass die Regierung mit ihren zahlreichen Überwachungs- und Zensurgesetzen tief in die Trickkiste beide deutschen Diktaturen des 20ten Jahrhunderts greift, mit dem Staatstrojaner die StaSi und in Form des „NetzDG-Tribunals“ zumindest konzeptuell den Volksgerichtshof wieder auferstehen lassen will.

Wie ich gerade lesen, hat sogar dieser „Kangaroo Court“ noch eine kafkaeske Zugangsgeschränkung; und zwar droht ein Bußgeld, wenn man das Gremium grundlos anruft. Das heißt also: Wenn das soziale Medium etwas nicht für offensichtlich rechtswidrig hält und dann das Gremium anruft, kann es ein Bußgeld auferlegt bekommen, weil der Inhalt offensichtlich rechtswidrig gewesen sei… (Sowas kann sich doch kein denkender Mensch ausdenken!?)

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser billige Trick das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH davon abhalten wird, das Fehlen eines richtigen Rechtswegs beim NetzDG zu bemängeln und das Gesetz als verfassungswidrig für nichtig zu erklären.

Mit diesem metaphorischen Tritt ins Gesicht von Rechtsstaatlichkeit und Liberalität durch SPD und CDU sollte jetzt auch den Letzten klar sein, dass CDU und SPD im September unwählbar sind.

Was auch immer das hehre Ziel der Netz-Zensur sein mag — ein Zensurgesetz mit Pseudo-Justiz als „Rechtsweg“ nur für die zur Zensur verpflichteten, ohne Rechtsweg für die Betroffenen, ist nicht der richtige Weg, sondern Unrecht.

File:2017-03-26 Heiko Maas by Sandro Halank–4.jpg, CC-by-SA 3.0 licensed
Sandro Halank, CC-by-SA 3.0
Heiko Maas, SPD, Initiator des mutmaßlich verfassungswidrigen sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“

Ausspähen unter Freunden ist wichtig

Seit Jahren führt die Bundesregierung ein absurdes Theater auf: Man sei empört, dass die NSA in Deutschland abgehört habe; man habe nicht gewusst, dass der BND dabei geholfen habe; Abhören unter Freunden ginge gar nicht. Und das, obwohl der BND anscheinend auch in den USA spioniert hat.

Was soll das? Es ist wichtig, zu wissen, was andere planen, es ist wichtig, selbst Informationen zu sammeln, denn wie der Irak-Krieg zeigt, kann man sich auf Informationen von Partnern nicht verlassen, sonst wird man mit gefälschten Informationen in einen sinnlosen Krieg mit hineingezogen.
Es ist wichtig, dass wir wissen, was in der Türkei vorgeht, es ist wichtig, dass aufgeklärt wird, was der Iran und Saudi-Arabien vorhaben, was Nordkorea vorhat, was Russland plant, was in der Ukraine vorgeht. Und es ist ebenso wichtig zu wissen, was man im Rest von Europa denkt, was Trump denkt, was in China gedacht wird, und im Endeffekt gibt es kein Land, über das man gar nichts wissen sollte.

Frieden und Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung in der Welt könnte man fördern, indem man korrupte und kriminelle Partner nicht weiter unterstützt oder auch einmal durch Leaks auffliegen lässt. Hier könnte man meiner Meinung nach einiges tun, um gegen Korruption und Kriminalität in Regierungen in der Welt zu kämpfen und so die Herausbildung von demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaften zu fördern, durch gezielte Förderung weniger korrupter Regime und ggf. auch durch gezielte Leaks, um korrupte und kriminelle Elemente bloßzustellen und zu entmachten. Diese Regime scheuen sich nicht zu lügen und zu intrigieren, hier könnte es sich lohnen, etwas entgegenzusetzen.

Lassen wir also das Theater, betreiben wir Realpolitik: Der BND muss in allen, auch befreundeten, Ländern aufklären, und wir müssen damit rechnen, dass alle — auch befreundete — Länder Deutschland ausspähen wollen. Dementsprechend müssen wir in Spionage und Spionageabwehr investieren und versuchen, unseren Gegnern voraus zu sein. Die Idee, man könne auf Ausspähen verzichten und dann würden auch die anderen so verfahren ist gleich mehrfach dumm und naiv. Denn anderen, auch befreundeten und demokratischen Regimen zu vertrauen ist (leider) dumm und naiv, wie die erfundenen Gründe für den Irak-Krieg zeigen. Setzen wir also lieber auf das Ausspähen und stehen dazu. Alles andere ist Augenwischerei.

Doppeleinhörner für die Stigmatisierung und Ausgrenzung „falscher“ Meinungen

Auf Twitter hat das „Ministerum für alle außer Männer“, auch BMFSFJ genannt, eine weitere gut gemeinte Initiative finanziert (angeblich mit 60.000€), die mittels des Accounts @Doppeleinhorn gegen sogennaten „Hatespeech“ (Hassrede) kämpfen soll.

Das ist wie gesagt auch alles sehr gut gemeint, doch leider verbreitet der Account rechtlich falsche Ansichten darüber, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und was nicht.

Zwar ist Beleidigung strafbar, aber nur auf Antrag desjenigen, der beleidigt wurde. Zwar ist Bedrohung und Volksvernetzung strafbar, aber was unter diesen Straftatbestand fällt, entscheidet in einem Rechtsstaat ein Gericht, und nicht ein „Doppeleinhorn“, und — sofern das unsägliche NetzDG von Unrechtsminister Heiko Maas nicht durchkommt — auch nicht private Firmen.

Die Mission des „Doppeleinhorn“s ist es ironischerweise auch nicht, Meinungsfreiheit zu stärken, sondern diejenigen, die unangenehme, nicht erwünschte Meinungen äußern, auszugrenzen, indem man sie als „Hate-Speech-Verbreiter“ brandmarkt und ihre Meinung als „böse“ und „falsch“ labelt.

Das ist genau das Gegenteil der Förderung von Meinungsfreiheit, denn die Meinungsfreiheit ist gerade und vor allem für die Meinungen da, die niemand hören will und die dumm, falsch und moralisch fragwürdig sind bzw. dafür gehalten werden. ((So Sachen wie dass die Welt eine Kugel ist oder auch die Russen ihre Kinder lieben))

Das „Doppeleinhorn“ bekämpft also den liberalen Rechtsstaat und die Rechtsordnung, die zu verteidigen es behauptet. Und das finanziert von einer Bundesbehörde!

Gerade der Staat, die Regierung sollten neutral sein und sich keine moralischen Urteile darüber erlauben, was die Staatsbürger tun.
Die Regierung sollte das rechtsstaatliche, liberale System verteidigen und die Bürger in Ruhe lassen. Die Grundrechte sind ja gerade von ihrem Wesen her Abwehrrechte gegenüber dem Staat, damit dieser seinen Bürgern Freiheit lässt.
Aber anstatt diese Abwehrrechte zu respektieren und den Bürgern ihre Freiheit zu lassen, beauftragt die Regierung Dritte, die das Volk gängeln und in die richtige Richtung „nudgen“ sollen, hetzt alberne Doppel-Einhörner auf die Menschen, und versucht Gesetze zu schaffen für eine privatisierte Zensurinfrastruktur ohne Möglichkeit einer Verteidigung.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das legal ist, zumindest halte ich es für ein extrem fragwürdiges Verhalten für eine Regierung einer liberalen rechtsstaatlichen Demokratie.

Frau Merkel, feuern Sie Herrn Maas und pfeifen Sie Frau Barley zurück und beenden Sie die unwürdigen Kampagnen und Gesetzesvorhaben ihrer Minister und Ministerinnen, die die Verfassung und ihren Geist mit Füßen treten.

Scharia-Verherrlichung und -Propaganda unter Strafe stellen, verurteilte Gefährder abschieben.

In Deutschland gibt explodiert die Zahl der islamistischen „Gefährder“, aber der Rechtsstaat findet angeblich kein Mittel gegen diese Leute.

Dafür habe ich kein Verständnis mehr. Islamistische Gefährder werden üblicherweise für die Scharia und gegen Menschen- und Frauenrechte eintreten und die Gewaltherrschaft des IS verherrlichen. Warum steht das nicht unter Strafe?

Wenn wir die Leugnung des Holocaust bestrafen können, bzw. nach dem Volksverhetzungsparagraphen §130 StGB bestrafen können, wenn jemand die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt, dann muss es auch möglich sein, die Verherrlichung einer aktuellen islamistischen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe zu stellen, diese zu rechtfertigen und gar dafür zu werben, für diese zu kämpfen.

Gefährder könnten dann angeklagt und verurteilt und abgeschoben bzw. im Falle von Deutschen oder anerkannten Asylbewerbern oder Flüchtlingen inhaftiert werden. Die Gefahr für die Bevölkerung würde reduziert und die Werbung neuer Mitglieder für islamistische Gruppen erschwert.

Darum fordere ich die Regierung auf, einen entsprechenden Straftatbestand zu schaffen. Und kommen Sie uns nicht mit „könnte Verfassungs- / Europarechts-widrig sein.“ Das interessiert Sie doch sonst auch nicht, wenn es darum geht, die gesamte Bevölkerung zu überwachen oder zu zensieren.