Mit Heiko Maas kommen die Netzsperren zurück – bis zur Bundestagswahl?

Vor ein paar Jahren war die Regierung mit Netzsperren gescheitert. Damals setzte sich vernünftigerweise das Prinzip „Löschen statt sperren“ durch.

Doch mit unserem sogenannten Justizminister Heiko Maas sind die Netzsperren jetzt zurück.
Seit Erlass des sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) werden wieder Web-Inhalte in Deutschland gesperrt. Wer in sozialen Netzwerken etwas geschrieben hat, was möglicherweise nach den Gummi-Paragraphen des NetzDG anstößig sein könnte, dessen Account wird gesperrt. Anscheinend allerdings nur in Deutschland. Die Netzsperren sind also zurück.

Versteht überhaupt jemand, warum das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ so heißt? Es müsste doch „Gesetz zur Erzwingung der Löschung möglicherweise anstößiger Inhalte in sozialen Netzen ohne jegliche Möglichkeit rechtlichen Gehörs“ heißen, ist also ein Euphemismus orwellsch’en Ausmaßes.

Man kann nur hoffen, dass BVerfG oder notfalls EuGH dieses absurde Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit einkassieren werden, damit die Unterdrückung unerwünschter Äußerungen nach unseeligen Vorbildern aus der Vergangenheit wieder aufhört. Meinungsfreiheit muss es gerade für die grenzwertigen Meinungen geben, die weh tun; und darüber, was noch Meinung ist und was strafbar, müssen Gerichte entscheiden.

Fast ist anzunehmen, dass Heiko Maas selbst weiß, dass sein Gesetz ein Haufen Scheiße ist, und für nichtig erklärt werden wird. Und dann könnte man fast vermuten, dass die Regierung darauf spekuliert, dass das Gesetz mindestens bis zur Bundestagswahl Bestand hat, um so Regierungskritiker aller Couleur im Wahlkampf mundtot machen zu können.