Zeit-Redakteurin sieht Meinungsfreiheit nicht in Gefahr

Als Zeit-Redakteurin ist man fein raus.
Man ist nicht darauf angewiesen, wie Hinz und Kunz seine Meinung bei Facebook oder Twitter zu veröffentlichten, oder wie privilegiertere Menschen wie Hadmut Danisch oder ich auf seinem eigenen, selbst gehosteten Blog.
Statt dessen kann man — gegen Bezahlung — dem Fußvolk seine Meinung in einem etablierten Massenmedium verkünden.
Kein Wunder, dass man die Meinungsfreiheit nicht in Gefahr sieht, schließlich ist die Freiheit immer die eigene Freiheit der anderen.

Aber genug der Polemik gegen eine weiße, privilegierte Journalistin, deren Bedenkenlosigkeit wegen Beschränkungen der Meinungsfreiheit sicher auch nichts mit ihrem türkischen Migrationshintergrund zu tun haben wird.

Die Frau Zeit-Redakteurin ist anscheinend der Ansicht, die Bestimmung dessen, was „offensichtlich strafbar“ ist, sei ganz einfach, obwohl namhafte Juristen das anders sehen.

Und da wundert sich die journalistische Zunft, dass man ihr nicht vertraut, dass sie niemand ernst nimmt? Nur weil Redakteurinnen aus einer Laune heraus sämtliche rechtliche Bedenken der Fachleute vom Tisch fegen, und sich dann wahrscheinlich auch noch einbilden, „meinungsstark“ zu sein, und nicht eher argumentativ schwach und journalistisch fahrlässig?

Welche Äußerungen die Straftatbestände der „üblen Nachrede, Verleumdung, Bedrohung“ erfüllen, ist regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren, die oft mehr als fünf Minuten dauern, und der Straftatbestand der „Herabwürdigung“, von denen die gute Frau Journalistin spricht, ist nicht einmal existent. So einfach ist das Recht also nicht.

In diesem IKEA-Werbespott werden zum Beispiel alte Männer nicht herabgewürdigt, denn, Zitat Aus Sicht des durchschnittlich informierten und aufgeklärten Verbrauchers – wie ihn die europäische und deutsche Rechtsprechung zugrunde legt – nimmt der Spot im Stile einer Comedy-Sendung auf typische Probleme, die im Alter auftreten können, Bezug. Dabei ist auch die gezeigte alte Damen durchaus selbstironisch, wenn sie am Ende des Films auf das bespannte Kopfende des Bettes tippt und sagt „so straff war ich früher auch“. So jedenfalls der Werberat, auf Anfrage.

Und wenn die Zeitschrift „EditionF“ eine radikale Feministin dazu auffordern lässt, eine Terrorgruppe zu gründen, um Männer zu beseitigen, dann reicht anscheinend ein hinzugefügtes „(Lach)“, um das als grandiosen Scherz zu kennzeichnen.

Ob diese Kennzeichnung als angebliche Ironie dann allerdings ausreicht, damit etwas kein „Hatespeech“ mehr ist, sei dahingestellt (Oben: Broschüre einer Stiftung gegen Hate-Speech, die anmerkt, dass Hate-Speech oft im Nachhinein als Satire bezeichnet wird; darunter: Posting von EditionF, man solle eine feministische Terror-Gruppe gründen; darunter: Verharmlosener Kommentar einer Feministin).

In der ersten Version ohne das (Lach) wäre dieser Artikel möglicherweise „offensichtlich strafbar“ gewesen. Böse Maskuli(ni)sten hätten sämtlicher Tweets darüber löschen lassen und EditionF wäre vielleicht wochenlang gesperrt oder gelöscht worden.

Es ist, wie der geneigte Leser hoffentlich erkannt hat, also überhaupt nicht einfach, zu erkennen, ob etwas strafbar ist, und daher ist die Formulierung „offensichtlich strafbar“ an sich schon völliger Unsinn. Hier offenbart sich die ganze Naivität bzw. die grenzenlose Chuzpe, mit der der Gesetzgeber hier die rechtliche Realität ignoriert und qua Gesetz das „alternative Faktum“ etablieren will, so etwas wie „offensichtliche Strafbarkeit“ sei im Bereich von übler Nachrede, Verleumdung, Bedrohung vorstellbar.

Ist der Spruch „Geh‘ sterben!“ zum Beispiel offensichtlich strafbar? Oder „Ich rede nicht mit Nazis!“ als Erwiderung?

Natürlich kann Frau Topçu gerne in ihrem Artikel das Bild malen, das Gesetz von Heiko Maas richte sich nur gegen böse Menschen, die Gewalt, Vergewaltigung und Tod direkt androhen, aber so ist das eben nicht. Zumal ein „durchschnittlich informierter und aufgeklärter Verbraucher“ möglicherweise weiß, dass die Zahl der nach Drohungen im Internet tatsächlich geschädigten Menschen extrem gering sein dürfte, so dass es die Frage ist, inwiefern Online-Drohungen vor Gericht tatsächlich als strafbar erkannt würden, oder ob sie vielleicht eher „offensichtlich nur dahingesagt“ sind, als „offensichtlich strafbar“.

Sogar „Ich töte sie ficken“ kann ja nach Ansicht wohlmeinender Menschen durchaus eine missglückte Übersetzung eines möglicherweise etwas derben Anmachspruchs sein. Sogar das wäre also nicht „offensichtlich strafbar“; zumindest nicht als Bedrohung, sondern dann eher als sexuelle Belästigung, wobei natürlich abhängig von Kontext auch „Dir werd ich’s richtig besorgen“ (angeblich die intendierte Übersetzung) nicht „offensichtlich strafbar“ sein muss, wenn es möglicherweise gar nicht so / ironisch / total nett gemeint war (Lach!).

Und wenn sogar die Bedeutung von „Ich töte sie ficken“ nicht „offensichtlich“ ist, sondern erstmal rechtlich geklärt werden müsste, um die Strafbarkeit zu beurteilen, dann kann man auch bei allen andere Fällen irgendwelcher Dinge, die in irgendeinem Kontext stehen, meiner Meinung nach kein Verfahren etablieren, wo Äußerungen gelöscht werden sollen, ohne das den Betroffenen ein Rechtsweg offen stünde.
Und ein Auskunftsrecht für jedermann, auf Grundlage einer behaupteten „offensichtlich strafbaren“ Tat dessen persönliche Daten zu bekommen, darf es natürlich auch nicht geben.

Obwohl es sicher Menschen gäbe, die gerne wissen würden, wo Frau Topçus Auto wohnt.
Sie hat ja auch schon Leute Nazi genannt:

Übersetzung von Google.

Ob sie sich wohl freut, wenn der gute Mann vor ihrer Tür steht, nachdem Twitter bzw. die Staatsanwaltschaft ihre Daten rausgerückt hat?

Ich glaube ja nicht so. Vielleicht sollte sie sich das nochmal überlegen mit der Verteidigung von Heiko Maas‘ neuestem Coup gegen die Verfassung.