Ehegattensplitting abschaffen!!!1!!1

Die Forderungen nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings regen mich immer ein wenig auf.

Und zwar, weil die meisten, die das fordern, gar nicht wissen, warum es das Ehegattensplitting gibt.

Also für Euch: Das Ehegattensplitting ist der (Über-)Ausgleich dafür, dass verheiratete Paare gemeinsam veranlagt werden, und darum stärker in die Steuerprogression kommen.

Beispiel: Tom und Laura verdienen jeweils 40.000€/Jahr brutto.
Wenn Tom und Laura nicht verheiratet sind bzw. „einzeln veranlagt“ werden, zahlen beide auf die ersten ca. 8.000€ keine Steuern, darüber steigt der Steuersatz mit dem Einkommen an, so dass für 40.000€ ca. 22,5% Steuern fällig werden. So zahlen Tom und Laura jeweils ca. 9.000€ Steuern, zusammen sind das ca. 18.000€ Steuern.

Wenn Tom und Laura verheiratet sind, werden sie gemeinsam veranlagt, haben also 80.000€ Einkommen, dafür wäre dann (ohne Splitting, wie Einzelveranlagung) wegen der Progression ein Steuersatz von 32% fällig, das wären dann 25.600€, also 7.600€ mehr als bei Einzelveranlagung.

Und um diesen Nachteil auszugleichen, gibt es das Ehegattensplitting; es wird dabei so getan, als wäre das Einkommen auf beide Partner gleichverteilt – dann kommen natürlich wieder 18.000€ Steuern heraus.

Den Splitting-Vorteil gibt es nur, wenn beide Partner ungleich viel verdienen. Wenn also Tom 20.000€ verdient, und Laura 60.000, dann müsste Tom bei Einzelveranlagung ca. 13% Steuern zahlen (2.600€), und Laura müsste 16.800€ zahlen, zusammen also 19.400€. Durch das Ehegattensplitting (es wird so getan, als verdienten beide 40.000, und müssten 2 mal 9.000€ Steuern zahlen) sparen Tom und Laura also 1.400€.

Wenn Laura CEO ist und 2 Mio. € im Jahr verdient und Tom gar nichts, sparen Tom und Laura dennoch maximal ca. 17.300€, weil der größte Teil von Lauras und Toms gemeinsamem Millioneneinkommen sowieso mit dem Höchststeuersatz besteuert wird. Der Vorteil beim Ehegattensplitting ergibt sich also durch die rechnerisch geringere Steuerprogression für die unter dem Spitzensteuersatz liegenden Anteile des in zwei gleiche Einkommen aufgeteilte Gesamteinkommens, im Vergleich mit den tatsächlich unter dem Spitzensteuersatz liegenden Einzeleinkommen.
Von Lauras 2 Mio. € würden bei Einzelveranlagung nur die ersten 200.000€ nicht maximal besteuert, die restlichen 1,8 Mio.€ aber schon. Aber da so getan wird, als würde Tom (ebenso wie Laura) 1 Mio. € verdienen, fallen für Tom weitere 200.000€ nicht unter den Spitzensteuersatz. Maximal besteuert werden dann nur noch 1,6 Mio. €. Und aus dieser Verschiebung von Einkommensanteilen in den nicht maximal besteuerten Bereich der Progression ergibt sich der Splittingvorteil.

Das kann man jetzt ungerecht finden; es gibt aber auch Argumente für das Splitting. Verheiratet zu sein hat ja nicht nur Vorteile, sondern bringt auch gewisse Pflichten mit sich.

Wie auch immer; wenn man gegen das Ehegattensplitting ist sollte man nicht die Abschaffung des Splittings fordern, sondern die Wiedereinführung der getrennten Veranlagung fordern, oder die Abschaffung der Steuerprogression, weil das Ehegattensplitting ein sinnvoller Mechanismus dafür ist, die Nachteile der gemeinsamen Veranlagung in Verbindung mit der Steuerprogression zu kompensieren.