Der Verfassungsstaat darf dem Terrorismus nicht nachgeben

Wenn in Deutschland oder der EU nach den jüngsten Terrorakten Bundesverfassungsgericht oder Europäischer Gerichtshof ihre Auslegung der deutschen oder europäischen Menschen- und Bürgerrechte dahingehend revidieren sollten, dass die massenhafte und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung doch zulässig sein sollte, wäre das der Sieg des Terrorismus über den Rechts- und Verfassungsstaat, den es doch eigentlich nicht geben sollte.

Wir dürfen auch den populistischen Forderungen ängstlicher Rechts-Politiker nach anlassloser Vorratsdatenspeicherung nicht nachgeben.

Statt alle Daten aller Bürger zu speichern, sollte man sich darauf beschränken, Verdächtige zu überwachen.
Auch wenn man die Schwelle für den Anfangsverdacht sehr niedrig ansetzte, wäre das immer noch rechtsstaatlicher als die grundlose Überwachung aller Bürger.

Wenn man Hassprediger und alle, die mit diesen öfter zu tun hatte, überwacht und radikale Webseiten und alle, die diese häufiger besuchen, hat man wahrscheinlich bereits 99.9% aller möglichen Terroristen auf seiner Überwachungsliste.
Wenn man alle Mitglieder bekannter Mafia-Clans und deren sämtliche direkte und mittelbare häufige Kommunikationspartner überwacht, hat man wahrscheinlich schon 99.9% aller möglichen Beteiligten an organisierter Kriminalität auf seiner Überwachungsliste.

Darum gibt es wirklich keinen Grund, zum verfassungswidrigen Mittel der Vorratsdatenspeicherung zu greifen.